Jede Person, die gemäß ISK präventionsschulungspflichtig ist, muss eine 2d+e Schulung machen – diese gilt als Grundlagenschulung.
Präventionsschulungspflichtig sind in der Regel Leiter*innen und alle, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind. Wenn ihr unsicher seid, schaut in euer Stammes-ISK.
Die Grundlagenschulung verliert nach 3 Jahren ihre Gültigkeit (siehe DV Beschluss 2022). Sie kann um weitere 3 Jahre durch eine Aufbauschulung des DV Mainz (Stundenumfang ca. mind. 4h) oder eine gleichwertige Schulung verlängert werden.
Das Aktualisieren der Präventionsschulung (Modul 2d+e) durch eine Aufbauschulung oder eine gleichwertige Schulung kann immer nur einmal erfolgen.
Danach muss zunächst wieder eine Wiederholung der Module 2d+e (Grundlagenschulung) der DPSG erfolgen, bis es wieder zu einer Verlängerung durch die Aufbauschulungen kommen kann.
Über die Gleichwertigkeit von anderen Schulungen, die nicht von unserem DV angeboten werden, entscheidet der Diözesanvorstand mit unterstützender Beratung von Expert*innen aus dem Präventionsteam. Auf jeden Fall könnt ihr zum Aufbau auch eine BDKJ-Schulung nutzen.
Unsere Schulungen werden von einem großartigen, ehrenamtlichen Team durchgeführt und überarbeitet.
Hier findet ihr unsere geplanten Schulungen.
Falls euch wirklich keiner der Termine passt, schaut einmal in den Ausbildungskalender der DPSG oder aber sprecht uns direkt an. Wir finden schon eine Lösung.
Doch was lernt man da eigentlich? Die Präventionsschulung sind die Module 2d/e aus der Modulausbildung der DPSG. Sie ist verpflichtet um seine Woodbadgeausbildung abzuschließen.
Die Inhalte des Modulbausteins 2 d „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ sind Sensibilisierung und Intervention.
- Definition von Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt.
- Signale und Symptome, die auf Missbrauchs- und Gewalterfahrungen hinweisen können.
- Wie sehen Grenzüberschreitungen bei seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt aus?
- Kontexte (z.B. Familie, Gleichaltrige und Verantwortliche im Jugendverband) von Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche.
- Sensibilisierung für Übergriffe von Leitungskräften in Jugendverbänden – typische
Strategien und Verhaltensweisen.
- Auseinandersetzung mit dem Interventionsfahrplan der DPSG
- Wie gehe ich bei einem Verdacht auf Vernachlässigung, seelische, körperliche und
sexualisierte Gewalt vor? - Wissen um die Notwendigkeit von professioneller Unterstützung und Kenntnis der Lokalen Beratungsstellen und Hilfeangebote.
- Wissen um begrenzte Handlungsmöglichkeiten und eigene Belastungsgrenzen und Notwendigkeit besonnenen Handelns.
- Wissen um Folgen von Aufdeckung von Gewalterfahrungen auf die Situation im Stamm bzw. der Gruppe.
- Schutz der Privatsphäre von Geschädigten und Beschuldigten/mutmaßlichen Täterinnen und Tätern.
Die Inhalte des Modulbausteins 2 e „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ sind die Hintergründe, Prävention im Allgemeinen und eine Vertiefung in Intervention:
- Ursachen und Häufigkeiten von körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt bzw. Übergriffen (synonym: Kindermisshandlung, sexueller Missbrauch) sowie Vernachlässigung.
- Vertiefend: Formen seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung.
- Rechtliche Situation, Straftatbestände und Verfahrensablauf
- Tätertypen (Familienangehörige, Kinder/Jugendliche, Jugendgruppenleiter usw.)und Täterstrategien.
- Auseinandersetzung mit dem Leitbild der DPSG gegen sexualisierte Gewalt.
- Möglichkeiten und Grenzen von pädagogischen Ansätzen der Persönlichkeitsstärkung und des Nein-Sagen-Lernens von Kindern und Jugendlichen.
- Ausprobieren von Methoden für die Gruppenstunde.
- Umgang mit möglichen Gewaltformen mit Handy und im Internet („Internet-Führerschein“)
- Planen von Präventivmaßnamen und Einbindung der Eltern.
Vertiefende Hintergründe zur Intervention bei Verdacht auf seelischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.