Lagerregeln
Diese können durch die Lager-/Gruppenleitung situationsbedingt ergänzt werden. Den von der Lagerleitung und den Gruppenleitung ausgesprochenen Regeln und Anweisungen ist von den Teilnehmenden jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt auch für übergeordnete Zeltplatzregeln.
- Alle anfallende Aktionen, Aktivitäten und Lagertätigkeiten werden wie in allen Lagern üblich gemeinschaftlich durchgeführt. Dies schließt auch ggf. die Zubereitung von Mahlzeiten und ggf. Säuberung von Sanitäranlagen mit ein.
- Die Nutzung von elektronischen Geräten wie Handys, Smartphones, etc. ist während der Programmzeiten nicht erwünscht. Für verlorengegangene oder beschädigte Geräte übernehmen wir keine Haftung!
- Klapp- oder Taschenmesser sind erlaubt, Fahrtenmesser mit feststehender Klinge dürfen nur eine Klingenlänge von max. 12 cm haben.
- Der Lagerplatz darf nur in Absprache mit der Gruppen- oder Lagerleitung verlassen werden. Die Teilnehmenden dürfen sich in Gruppen von mindestens drei Personen in unbekannten Orten eigenständig bewegen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Während des Lagers sind Besuche von Erziehungsberechtigten oder Angehörigen auf dem Zeltplatz nicht erwünscht.
- Beim Konsum von Alkohol gelten die gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit siehe JuSchG §9). Das Mitbringen jeglicher Alkoholsorten ist untersagt. Bei Verdacht auf Missachtung dürfen von den Leitenden Kontrollen durchgeführt werden und jegliche Verstöße geahndet werden. Die Vorsichtsmaßnahmen sind nicht nur auf das JuSchG zurückzuführen, sondern obliegt es vielmehr den Leitenden vorhersehbare Gefahren zu erkennen und mögliche Schäden zu vermeiden. Zusätzlich wird auf die Vorbildfunktion der älteren Jugendlichen den Jüngeren gegen über nicht nur appelliert, sondern dies auch eingefordert. Vorgefundener Alkohol wird vor Ort vernichtet. Der Konsum von branntweinhaltigen Getränken ist verboten (Hochprozentiges).
- Gleiches gilt für den Fund anderer Drogen, Amphetaminen, Rauschmittel, oder nicht aufgeführter Medikamente oder Beruhigungsmittel. Ein Konsum führt unweigerlich zu einem Ausschluss der weiteren Teilnahme des Lagers und zieht eine Benachrichtigung der Eltern über den Vorfall mit sich. Dies betrifft auch das Mitbringen und Konsumieren von Cannabis.
Jeder Umgang mit illegalen Rauschmitteln ist strafbar und kann erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen. - Der Genuss von Nikotin ist Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet. Das Rauchen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
- Anreise nur mit Reisebus und Zug?
Ihr könnt pro Stamm mit einem Auto als Materialtransporter kommen. Wenn ihr damit nicht zurechtkommt, schreibt uns. Die Teilnehmenden sollen mit einem Reisebus oder Zug anreisen. Es wird ein Gepäckshuttle vom Bahnhof geben. Gebt das bitte in der Anmeldung mit an. Der Weg ist auch für junge Kinder zu Fuß gut machbar. - Nachtruhe
22.00, ab dann nur noch Zimmerlautstärke - Lagerfeuer
Lagerfeuer darf nur an den von der Lagerleitung genehmigten Orten gemacht werden. Es wird zentrale Lagerfeuer geben. Lagerfeuer in den Stammeszelten ist nicht gestattet.
Anmelde und Teilnahmebedingungen
Für Teilnehmende
Anmeldung
Zur Anmeldung gehören neben dem Anmeldeabschnitt, das Überweisen des Teilnehmendenbeitrages an den Stamm, eine aktuelle Kopie des Impfausweises sowie einer Krankenkassenkarte, die bei Fahrtantritt der Gruppenleitung für die Zeit der Reise zu übergeben sind. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle gemeldeten Stammesmitglieder der jeweiligen Altersstufe. Eine regelmäßige Teilnahme an den Gruppenstunden wird vorausgesetzt. Ausnahmen können nach Rücksprache mit den Leitenden der jeweiligen Altersstufe getroffen werden. Teilnehmende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertretenden.
Rechtliches
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die besondere Situation im Zeltlager und über die Verantwortung des Einzelnen Teilnehmenden zum Gelingen der Fahrt. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass es notwendig ist die geltenden Lagerregeln einzuhalten und den Hinweisen und Absprachen der Leitenden und der Lagerleitung zu folgen. Sollte Ihr Kind wiederholt in schwerwiegender Weise gegen die Lagerordnung verstoßen oder die Lagergemeinschaft stören, erklären Sie sich damit einverstanden, das Kind auf eigene Kosten abzuholen. Es gelten die unten ausgewiesenen generellen Lagerregeln, die durch spezielle situationsabhängige Anweisungen ergänzt werden können. Bei Unstimmigkeiten/ Zweifeln kann sich Ihr Kind an beliebige Personen der Leitungsrunde wenden. Für während der Fahrt verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände & Gepäckstücke übernimmt die DPSG keine Haftung.
Gesundheit
Der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertretender verpflichten sich, zusätzlich zu den in Punkt „Anmeldung“ angegebenen Reiseunterlagen, der Lagerleitung und den Stufenleitenden alle nötigen Unterlagen zur Gesundheit des Kindes zukommen zulassen. Dazu gehören auch Informationen zu speziellen Krankheiten / Verhaltensauffälligkeiten etc. des Kindes. Für die Dauer der Freizeit legen die Erziehungsberechtigten die Entscheidung in das Ermessen des behandelnden Arztes und der Gruppen- bzw. Lagerleitung, ob der Teilnehmende bei einem Unfall oder Krankheit geimpft oder operiert werden muss, sofern keine Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten getroffen werden kann.
Für Stämme
Anmeldungen und Abmeldungen
- Die Anmeldung kann nur durch einen Stamm über die Website dpsg-mainz.de erfolgen. Sowohl Anmeldungen als auch mögliche Abmeldungen können nur über das Diözesanbüro/Die Website vorgenommen werden.
- Wenn die Anmeldung vorliegt, erfolgt eine schriftliche Bestätigung per Mail, damit ist die Anmeldung verbindlich.
- Der Anmeldeschluss ist der 28.02.2025
- Die Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgen immer als Gruppe eines Stammes / Bezirkes.
- Die Anmeldung kann nur durch eine Leitungsperson der Gruppe erfolgen.
- Eine Anmeldung und Teilnahme von Einzelpersonen ist ausgeschlossen (diese Personen können als Helfer*innen mitfahren).
- Eine Abmeldung muss per Email an das Diözesanbüro erfolgen: buero@dpsg-mainz.de
- Abmeldungen ausschließlich per Telefon, Messenger, etc. sind nicht ausreichend.
Stornierungen – Fristen und Ausfallgebühren
- Wichtig zu wissen ist, dass eine kurzfristige Stornierung vor der Veranstaltung zu Ausfallgebühren führen kann.
- Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) bis zum 01.04.2025 fallen keine Kosten an.
- Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) zwischen dem 01.04.2025 und dem 01.05.2025 sind Ausfallgebühren in Höhe von 50% des TN-Beitrages fällig.
- Bei (Teil)-Abmeldungen (Stornierungen) ab dem 01.05.2025 sind Ausfallgebühren in Höhe von 100% des TN-Beitrages fällig.
Fälligkeiten der Zahlung
- 01.06.25
Wissenswertes
- Für alle Veranstaltungen gilt, dass eine Teilnahme an der gesamten Veranstaltung erwartet wird.
- Wird bei Veranstaltungen die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann der DPSG Diözesanverband die Veranstaltung absagen. Bereits gezahlte Teilnehmendenbeiträge werden zurückerstattet.
Aufsichtspflicht - Während der Veranstaltung verbleibt die Aufsichtspflicht für die Kinder und Jugendlichen bei den jeweiligen Leitenden der angemeldeten Gruppe, im Auftrag des Stammes- oder Bezirksvorstandes.
- Der Vorstand verpflichtet sich, nur Personen mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen zu beauftragen, die die Vorgaben des ISKs der DPSG Mainz erfüllen (d.h. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Teilnahme an einer Präventionsschulung).
- Mögliche Ausnahmen bzgl. der Übernahme der Aufsichtspflicht werden ggf. in den Anmeldebedingungen der betroffenen Veranstaltung beschrieben.
Soweit keine anderen Regelungen für diese Veranstaltungen festgelegt sind, gelten zusätzlich die allgemeinen Anmelde und Teilnahmebedingungen der DPSG Mainz: https://www.dpsg-mainz.de/allgemeine-anmelde-und-teilnahmebedingungen/