„Sage: Mach mit, nicht: Fang an, wenn du eine Aufgabe erledigt haben willst.“
Lord Baden-Powell, Gründer der Pfadfinderbewegung
Pfadfinderisches Engagement kostet Geld: Die Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge, die Eigenleistungen des Verbandes, staatliche und kirchliche Zuschüsse finanziert.
Ob es in Zukunft noch öffentliche und kirchliche Zuschüsse geben wird, ist fraglich. Daher entwickelte die DPSG die Idee, die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Diözesanverband Mainz, zu gründen. Die DPSG schafft damit ein zusätzliches Standbein: Geld, mit dem wir zuverlässig rechnen und über dessen Einsatz die Pfadfinder selber entscheiden können.
Eine Stiftung ist eine vom Gesetzgeber geschützte Form einer gemeinnützigen Körperschaft. Sie kann ein Vermögen bilden, die Zinserträge erhält die DPSG als Zuwendung. Das Vermögen der Stiftung (Stiftungskapital) selbst muss ungeschmälert erhalten bleiben.
Unterstützen sie uns durch eine einmalige oder regelmäßige Zustiftung. Diese können sie steuerlich geltend machen.
Unsere Kontoverbindung:
Stiftung DPSG Mainz
Kontonummer: 2004 2240 20
Pax Bank e.G.
BLZ 370 601 93IBAN: DE86 3706 0193 2004 2240 20
BIC: GENODED1PAX
Bitte geben sie als Verwendungszweck unbedingt „Zustiftung“ und ihre Adresse an.
Machen Sie mit und unterstützen Sie die Arbeit der DPSG!
Förderungsgrundsätze
Gefördert werden können durch die Stiftung Projekte, Veranstaltungen und Anschaffungen für Stämme, Bezirke, Stufen und den Diözesanverband. Voraussetzung für die Förderung ist ein Bezug zur Diözesanebene und eine besondere Bedeutung für die Arbeit der DPSG.
Jeweils zum 31. März und 30. September eines Jahres können Anträge zur Föderung gestellt werden. Ein entsprechendes Formular und die genauen Förderrichtlinien stehen hier zum Download bereit. Förderrichtlinien und Antrag
Nach Abschluss des Projektes, der Veranstaltung oder der Anschaffung ist ein Verwendungsnachweis auszufüllen und an das Diözesanbüro zu senden.
Der StiftungsEuro
Jedes Mitglied der DPSG kann selbst entscheiden, was mit einem Euro des Mitgliedsbeitrages geschieht: Soll er der DPSG direkt zur Verfügung stehen oder für die Stiftung verwendet werden? Mehr Infos dazu im Artikel: Der Stiftungseuro