Freistellung für Jugendarbeit
Jede/r Beschäftige hat einen Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub. Voraussetzung ist, dass er oder sie ehrenamtlich und führend in der Jugendarbeit tätig ist.
Den richtigen Weg zum Sonderurlaub in Hessen und Rheinland-Pfalz mit dem Antragsformular findest du auf den Websiten des BDKJ Mainz.
Hinweis: Bitte gebt als Veranstalter euren Stamm an.
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